Störfallrecht

Erstellung von Gefahrenanalysen und Sicherheitsberichten

  • nach den Anforderungen der Störfallverordnung
    (12.BImSchV), inkl. der Durchführung oder Begleitung von
    Gefahrenanalysen
  • Erstellung der erforderlichen Störfalldokumentation
  • Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
  • Übernahme der Störfallbeauftragtenfunktion

 

Zurück zur Übersicht "Unsere Dienstleistungen"