Störfallrecht
Erstellung von Gefahrenanalysen und Sicherheitsberichten
- nach den Anforderungen der Störfallverordnung
(12.BImSchV), inkl. der Durchführung oder Begleitung von
Gefahrenanalysen - Erstellung der erforderlichen Störfalldokumentation
- Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Übernahme der Störfallbeauftragtenfunktion
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